Leistungsverzeichnis 2022
Leistungsverzeichnis 2022
SaniPro erstattet den zum Datum der Saldorechnung regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für
Erstattungsfähig sind sowohl die von niedergelassenen Fachärzten gestellten Rechnungen als auch Privatvisiten in öffentlichen Strukturen des Gesundheitsdienstes (sog. freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit - Intramoenia).
Nicht erstattungsfähig
Leistung | Höchstbetrag |
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Gynäkologische Visiten (inkl. Schwangerschaftsvisiten) | 1 Rechnung bis zu 70 € pro Kalenderjahr |
Routinemäßig durchgeführte gynäkologische oder transvaginale Ultraschalluntersuchungen (inkl. geburtshilflicher Ultraschall) | 1 Rechnung bis zu 50 € pro Kalenderjahr |
Mammographie (den Eingeschriebenen im Alter zwischen 40 und 50 Jahren vorbehaltene Leistung) | 1 Rechnung bis zu 50 € zweijährlich |
Die Kostenerstattung muss innerhalb 30.06.2023 beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2023 beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Erstattung von Rechnungen mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.2021 muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Rechnungsdatum bei UniSalute beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie HIER.