Beitritt und Service für Arbeitgeber
Der Ergänzende Gesundheitsfonds SaniPro bietet für die Eingeschriebenen der Mitglieder erweiternde Leistungen zu denjenigen des Nationalen Gesundheitsdienstes an, und zwar:
- für die Bediensteten der Gründungsmitglieder (Südtiroler Landesverwaltung, Südtiroler Gemeindenverband Gen., Verband der Seniorenwohnheime Südtirols, Südtiroler Sanitätsbetrieb, Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol – Wohnbauinstitut, Verkehrsamt der Stadt Bozen, Kurverwaltung Meran), deren Arbeitsverhältnis durch den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) geregelt ist und für das Personal, dessen Ordnung in die delegierte Gesetzgebungsbefugnis eines der Gründungsmitglieder fällt,
- für die Bediensteten der repräsentierten Mitglieder der Arbeitgeberseite (Gemeinden der Autonomen Provinz Bozen, Seniorenwohnheime, Bezirksgemeinschaften), auf welche der BÜKV angewandt wird und die Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften), welche die Landeskollektivverträge unterzeichnen,
- für die Bediensteten der beitretenden Mitglieder (Arbeitgeber des öffentlichen und privaten Sektors, beschränkt auf Stiftungen, Vereine, Sozialgenossenschaften, In-House-Gesellschaften, Hilfskörperschaften, Sozialunternehmen und ähnliche gemeinnützige Organisationen, die ihre Tätigkeit innerhalb des Territoriums der Autonomen Provinz Bozen ausüben), deren Arbeitsverhältnis über Betriebsabkommen geregelt ist.