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Beitritt und Service für Arbeitgeber

Der Ergänzende Gesundheitsfonds SaniPro bietet für die Eingeschriebenen der Mitglieder erweiternde Leistungen zu denjenigen des Nationalen Gesundheitsdienstes an, und zwar:

  1. für die Bediensteten der Gründungsmitglieder (Südtiroler Landesverwaltung, Südtiroler Gemeindenverband Gen., Verband der Seniorenwohnheime Südtirols, Südtiroler Sanitätsbetrieb, Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol – Wohnbauinstitut, Verkehrsamt der Stadt Bozen, Kurverwaltung Meran), deren Arbeitsverhältnis durch den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) geregelt ist und für das Personal, dessen Ordnung in die delegierte Gesetzgebungsbefugnis eines der Gründungsmitglieder fällt,
  2. für die Bediensteten der repräsentierten Mitglieder der Arbeitgeberseite (Gemeinden der Autonomen Provinz Bozen, Seniorenwohnheime, Bezirksgemeinschaften), auf welche der BÜKV angewandt wird und die Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften), welche die Landeskollektivverträge unterzeichnen,
  3. für die Bediensteten der beitretenden Mitglieder (Arbeitgeber des öffentlichen und privaten Sektors, beschränkt auf Stiftungen, Vereine, Sozialgenossenschaften, In-House-Gesellschaften, Hilfskörperschaften, Sozialunternehmen und ähnliche gemeinnützige Organisationen, die ihre Tätigkeit innerhalb des Territoriums der Autonomen Provinz Bozen ausüben), deren Arbeitsverhältnis über Betriebsabkommen geregelt ist.