Beitritt und Service für Arbeitgeber
Der Ergänzende Gesundheitsfonds SaniPro bietet für die Eingeschriebenen der Mitglieder erweiternde Leistungen zu denjenigen des Nationalen Gesundheitsdienstes an, und zwar:
- für die Bediensteten der Gründungsmitglieder (Südtiroler Landesverwaltung, Südtiroler Gemeindenverband Gen., Verband der Seniorenwohnheime Südtirols, Südtiroler Sanitätsbetrieb, Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol – Wohnbauinstitut, Verkehrsamt der Stadt Bozen, Kurverwaltung Meran), deren Arbeitsverhältnis durch den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) geregelt ist und für das Personal, dessen Ordnung in die delegierte Gesetzgebungsbefugnis eines der Gründungsmitglieder fällt,
- für die Bediensteten der repräsentierten Mitglieder der Arbeitgeberseite (Gemeinden der Autonomen Provinz Bozen, Seniorenwohnheime, Bezirksgemeinschaften), auf welche der BÜKV angewandt wird und die Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften), welche die Landeskollektivverträge unterzeichnen,
- für die Bediensteten der beitretenden Mitglieder (Arbeitgeber des öffentlichen und privaten Sektors, beschränkt auf Stiftungen, Vereine, Sozialgenossenschaften, In-House-Gesellschaften, Hilfskörperschaften, Sozialunternehmen und ähnliche gemeinnützige Organisationen, die ihre Tätigkeit innerhalb des Territoriums der Autonomen Provinz Bozen ausüben), deren Arbeitsverhältnis über Betriebsabkommen geregelt ist.
Welches Verfahren sieht SaniPro für den Beitritt des Arbeitgebers vor?
Um SaniPro beitreten zu können, muss der Arbeitgeber eine schriftliche Anfrage, die sogenannte Anfrage um Beitritt, ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Das Beitrittsverfahren für den Arbeitgeber ist in der Geschäftsordnung von SaniPro festgelegt.
Wie hoch ist der Beitrag für SaniPro?
Der monatlich zu entrichtende Beitrag pro Eingeschriebenen beträgt derzeit 10,60 € (127,20 € jährlich). Auf diesen muss der Solidaritätsbeitrag von 10% gemäß Art. 9- bis des Gesetzes Nr. 166/1991 an das NISF entrichtet werden.
Die Gesamtausgabe des Arbeitgebers pro Bediensteten (Jahres- und Solidaritätsbeitrag) wird vom Verwaltungsrat von SaniPro festgelegt und entspricht dem vom geltenden BÜKV vorgesehenen Wert.
Ist die Beitragszahlung vollständig zu Lasten des Arbeitgebers?
Ja, die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Für die Eingeschriebenen besteht derzeit keine Beitragspflicht.
Wie erfolgt die Einschreibung der Bediensteten und die Beitragszahlung zu Gunsten des Fonds?
Der Arbeitgeber muss über den geschützten Mitgliedsbereich, in den er sich mit den von SaniPro im Zuge des Beitritts mitgeteilten Benutzerdaten einloggt, monatlich die persönlichen Daten der einzuschreibenden Bediensteten telematisch übermitteln.
Anschließend muss der Arbeitgeber den monatlichen Beitrag für jeden in den Fonds eingeschriebenen Bediensteten innerhalb des letzten Arbeitstages des Monats, in dem der Bedienstete seine Tätigkeit ausgeübt hat, entrichten. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung unter Verwendung des vom Programm generierten Zahlscheins.
Bitte beachten Sie, dass SaniPro die Leistungserbringung gegenüber den Eingeschriebenen nur gewährleisten kann, wenn Meldungsübermittlung und Beitragszahlung fristgerecht erfolgen.
Ab wann haben die Eingeschriebenen Anspruch auf die Leistungen?
Der Anspruch der Eingeschriebenen auf Gesundheitsleistungen beginnt mit dem ersten Beitragsmonat und endet mit dem ersten Tag des Monats, der auf die letzte Beitragszahlung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses folgt.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. durch Kündigung, Pensionierung, Entlassung usw.) ist es derzeit nicht möglich, freiwillig und auf eigene Kosten die Beitragszahlung fortzuführen. Aus diesem Grund ist der Bedienstete nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr im Fonds eingeschrieben und wird vom Fonds nur für jenen Zeitraum die vorgesehenen Leistungen erhalten, in welchem die Beitragszahlung erbracht worden ist.
Kann der Beitrag für Bedienstete, die im Laufe des Monats eingestellt werden oder ausscheiden, im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitstage berechnet werden?
Nein, eine anteilige Berechnung des Beitrags ist nicht möglich, d. h. der Beitrag für den Monat der Einstellung oder des Ausscheidens des Bediensteten muss unabhängig vom Tag seiner Einstellung oder seines Ausscheidens in voller Höhe gezahlt werden.