Hier finden Sie die Antworten auf Fragen, die häufig zu SaniPro gestellt werden!
Es handelt sich dabei um eine das staatliche Gesundheitssystem ergänzende Form der Gesundheitsfürsorge, die es den eigenen Eingeschriebenen ermöglicht, Leistungen im Rahmen der in einem Leistungsverzeichnis festgelegten Höchstbeträge und Limits in Anspruch zu nehmen.
Auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses von SaniPro deckt der Fonds auf indirekte Weise anfallende Gesundheitskosten ab. Eine Kostenübernahme in indirekter Form bedeutet die Rückerstattung gezahlter Gesundheitsausgaben zu Gunsten des Eingeschriebenen, der hierfür bei SaniPro einen Erstattungsantrag stellt. Für Rechnungen, die bis zum 31.12.2021 ausgestellt wurden, erfolgt die Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft UniSalute, während Erstattungsanträge für Saldorechnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2022 direkt von SaniPro selbst bearbeitet werden.
Über die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Rückerstattungen hinaus bietet SaniPro seinen Eingeschriebenen weitere Vorteile. Aufgrund von Sondertarifvereinbarungen, die SaniPro mit privaten Gesundheitseinrichtungen getroffen hat, kommen die Eingeschriebenen in den Genuss vergünstigter Konditionen bei der Inanspruchnahme bestimmter Behandlungen. Unter den Sondertarifvereinbarungen finden Sie eine Aufstellung der mit SaniPro vertraglich verbundenen Gesundheitseinrichtungen sowie die Liste der von diesen zu Sonderkonditionen angebotenen Behandlungen und der vereinbarten Preise. Um von den vereinbarten Sonderkonditionen profitieren zu können, weisen Sie bitte die jeweilige Gesundheitseinrichtung vor Inanspruchnahme einer konventionierten Leistung darauf hin, dass Sie bei SaniPro eingeschrieben sind.
Die Einschreibung bei SaniPro nimmt nicht der Bedienstete selbst, sondern der Arbeitgeber unter Anwendung der Bestimmungen, die in den einschlägigen Kollektivverträgen oder Betriebsabkommen festgelegt sind, für ihn vor.
Ja, die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Für die Eingeschriebenen besteht derzeit keine Beitragspflicht.
Der Anspruch auf Gesundheitsleistungen beginnt mit dem ersten Beitragsmonat und endet mit dem ersten Tag des Monats, der auf die letzte Beitragszahlung folgt. SaniPro kann die vorgesehenen Leistungen nur für jenen Zeitraum erbringen, in welchem der Arbeitgeber regelmäßig Beiträge überwiesen hat.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. durch Kündigung, Pensionierung, Entlassung usw.) ist es derzeit nicht möglich, freiwillig und auf eigene Kosten die Beitragszahlung fortzuführen.
Das Leistungsverzeichnis von SaniPro kann derzeit nur von den Eingeschriebenen selbst und nicht von deren Familienangehörigen genutzt werden.
Alle Leistungen von SaniPro finden Sie HIER auf unserer Webseite und im persönlichen Bereich unseres Portals MySaniPro unter dem Menüpunkt „Leistungen“.
Für Rechnungen, die bis zum 31.12.2021 ausgestellt wurden, erfolgt die Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft UniSalute, während die Leistungen für Saldorechnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2022 direkt von SaniPro selbst erbracht werden.
Prüfen Sie vor Inanspruchnahme einer jeden Leistung, welche Unterlagen dem Erstattungsantrag beizufügen sind und was es bei den Rechnungsdokumenten zu beachten gilt.
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2026 bei SaniPro beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Alle papierhaft übermittelten Unterlagen sind als Fotokopien einzureichen. SaniPro behält sich das Recht vor, für eventuelle Kontrollen die Originale nachzufordern.
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2025 bei SaniPro beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Alle papierhaft übermittelten Unterlagen sind als Fotokopien einzureichen. SaniPro behält sich das Recht vor, für eventuelle Kontrollen die Originale nachzufordern.
Das Leistungsverzeichnis gilt weltweit.
Alle für die Leistungsbeantragung erforderlichen Unterlagen müssen in deutscher oder italienischer Sprache abgefasst sein. Dokumenten in einer anderen Sprache ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Italienische beizulegen.
Gesundheitsausgaben in ausländischer Währung werden zum offiziellen Euro-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank des Tages umgerechnet, an dem die Rechnung gestellt wurde.
Ja, die Mitteilung erfolgt im Rahmen der Leistungsbeantragung durch Ausfüllen des entsprechenden Feldes im Erstattungsformular. Wenn die Kosten, deren Erstattung beantragt werden, bereits von einer privaten Versicherung oder einem anderen Kostenträger - auch nur teilweise - übernommen wurden, muss der Antragsteller SaniPro davon in Kenntnis setzen und die Höhe der bereits erhaltenen Rückerstattung in geeigneter Weise belegen. SaniPro berechnet den Erstattungsanspruch des Antragstellers unter Berücksichtigung des von Dritter Stelle erhaltenen Betrags. Der Antragsteller übernimmt die Haftung für Fälle, die zu einer ungerechtfertigten Bereicherung führen können.
Bei der Einkommenssteuererklärung können nur jene Gesundheitsausgaben in Abzug gebracht werden, die der Fonds nicht rückerstattet hat und die daher zu Lasten des Eingeschriebenen geblieben sind.
Zum Beispiel: Erhält der Eingeschriebene eine Rückerstattung von SaniPro in Höhe von 40 € für eine Gesundheitsausgabe in Höhe von 100 €, kann nur noch der Differenzbetrag der Gesundheitsausgabe in Höhe von 60 € steuerlich geltend gemacht werden.
Die folgenden beiden Möglichkeiten sind vorgesehen:
Das Portal MySaniPro kann sowohl stationär über den PC als auch unterwegs über Tablet oder Smartphone genutzt werden. Sie erreichen das Portal MySaniPro direkt HIER oder klicken Sie auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „MySaniPro“ auf „Hier geht’s zum Portal MySaniPro“.
Klicken Sie innerhalb des Portals auf die Funktion „JETZT REGISTRIEREN“ und erfassen Sie Ihre Steuernummer sowie Ihre E-Mail-Adresse. Nach Klick auf „SENDEN“ erhalten Sie auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Willkommensmail mit einem Link, dem Sie folgen müssen, um Ihre Registrierung abzuschließen und Ihren Account zu aktivieren. Durch Anklicken des Aktivierungslinks gelangen Sie zurück zur Login-Seite von MySaniPro, über die Sie durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und die Vergabe eines Passworts Ihren persönlichen Bereich betreten können. Ergänzen Sie nach dem Login Ihre persönlichen Daten, Adresse und Bankverbindung, bevor Sie mit der Online-Eingabe Ihres Erstattungsantrags beginnen.
Unter der Funktion „LOGIN“ kann durch Anklicken des Punkts „Passwort vergessen?“ das Passwort zurückgesetzt werden. Geben Sie in der sich öffnenden Bildschirmansicht die von Ihnen für MySaniPro verwendete E-Mail-Adresse ein. An diese wird ein Link versendet, dem Sie folgen müssen, um die Passwortwiederherstellung abzuschließen. Durch Anklicken des Links gelangen Sie zurück ins Portal, wo Sie in der sich öffnenden Maske ein neues Passwort vergeben können. Nach Klick auf „SENDEN“ loggen Sie sich mittels Ihrer E-Mail-Adresse und dem neu vergebenen Passwort ein.
Wir empfehlen Ihnen, die Gültigkeit Ihrer hinterlegten Daten regelmäßig zu überprüfen. Alle Angaben aktuell zu halten, trägt zu einer reibungslosen Bearbeitung Ihrer Anträge bei und garantiert, dass eventuelle Mitteilungen von SaniPro Sie zeitnah erreichen.
Im Benutzermenü können Sie unter dem Eintrag „Mein Profil“ folgende persönliche Daten einsehen und ändern:
Unter den Einträgen „E-Mail ändern“ und „Passwort ändern“ können Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort verwalten. Die hinterlegte E-Mail-Adresse entspricht gleichzeitig Ihrem Benutzernamen für den Zugang zum Portal MySaniPro. Bitte denken Sie nach einer eventuellen Änderung Ihrer E-Mail-Adresse daran, beim nächsten Login Ihre neue E-Mail-Adresse als Benutzernamen zu verwenden.
Rufen Sie den Menüpunkt „NEUER ANTRAG“ auf und wählen Sie den Leistungsbereich aus, für den Sie eine Erstattung beantragen möchten. Laden Sie die Rechnung und alle weiteren erforderlichen Unterlagen hoch. Durch Klick auf „JETZT EINREICHEN“ können Sie Ihren Antrag sofort übermitteln oder über die Schaltfläche „ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT“ Ihren Antrag als Entwurf speichern und diesen zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen und senden. Unter dem Menüpunkt „MEINE ANTRÄGE“ erhalten Sie im Register „VERSENDETE ANTRÄGE“ eine Übersicht Ihrer bereits gestellten Ansuchen. Die noch fertigzustellenden Erstattungsanträge finden Sie im Register „ENTWÜRFE“.
Das Portal MySaniPro erlaubt eine kombinierte Verwendung von PC, Tablet und Smartphone. So können Sie z.B. Ihre Dokumente mittels Smartphone fotografieren, hochladen und anschließend den Antrag über den PC vervollständigen und versenden.
Zu jedem Leistungsfall wird der aktuelle Bearbeitungsstatus in Echtzeit angezeigt:
WARTEND
Grundsätzlich kann die Kostenerstattung nur beantragt werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Saldorechnung regulär bei SaniPro eingeschrieben waren. Solange Ihr Arbeitgeber die Einschreibung bei SaniPro für den Monat noch nicht vorgenommen hat, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, für die die Erstattung beantragt wird, verbleibt Ihr Ansuchen im Status WARTEND. Sollten Sie innerhalb von 60 Tagen nach Antragstellung nicht eingeschrieben worden sein, wird Ihr Antrag automatisch aufgrund des fehlenden Leistungsanspruchs abgelehnt.
Anträge im Status WARTEND können über die Schaltfläche „bearbeiten“ in den Entwurfsstatus zurückgesetzt und überarbeitet werden.
ÜBERMITTELT oder IN BEARBEITUNG
Ihr Erstattungsantrag ist bei SaniPro eingegangen bzw. wird bearbeitet. Die Bearbeitung der Ansuchen erfolgt in chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs bei SaniPro und wird in der Regel innerhalb von 120 Tagen abgeschlossen.
Anträge im Status ÜBERMITTELT oder IN BEARBEITUNG können nicht mehr abgeändert werden. Wenden Sie sich bei Fragen direkt an SaniPro unter 0471 180 00 80 oder info@sanipro.bz.
ZU ERGÄNZEN
Es kann passieren, dass Ihr Erstattungsantrag der Ergänzung weiterer Unterlagen bedarf. In diesem Fall werden Sie von SaniPro per E-Mail informiert und aufgefordert, sich bei MySaniPro anzumelden. Im Portal finden Sie eine neue Nachricht mit allen Einzelheiten zu den fehlenden Dokumenten, die Sie per Datei-Upload ergänzen können, um Ihren Antrag zu vervollständigen. Die zu ergänzenden Unterlagen müssen spätestens 60 Tage nach der Aufforderung, diese einzureichen, bei SaniPro eingehen. Nach Fristablauf wird Ihr Antrag automatisch abgelehnt.
ERSTATTET
SaniPro hat Ihren Antrag bearbeitet und den Erstattungsbetrag auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung überwiesen. Sie werden per E-Mail informiert, dass die Leistungsabrechnung zur Verfügung steht und direkt aus dem Portal MySaniPro heruntergeladen werden kann. Die Leistungsabrechnung beinhaltet die Höhe der Rückerstattung und Details zu deren Berechnung.
NICHT ERSTATTBAR
Ihr Ansuchen wurde bearbeitet, die von Ihnen beantragte Leistung ist jedoch nicht erstattbar. Möglicherweise sieht das Leistungsverzeichnis von SaniPro die Erstattung der von Ihnen beanspruchten Leistung nicht vor oder die im Leistungsverzeichnis festgelegten Höchstbeträge und Limits wurden bereits ausgeschöpft.
ABGELEHNT
Ihr Erstattungsantrag wurde abgelehnt und archiviert. Den Grund für die Ablehnung teilt Ihnen SaniPro per E-Mail mit. Überwiegend erfolgt eine Ablehnung, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Saldorechnung nicht bei SaniPro eingeschrieben waren oder SaniPro ergänzende Unterlagen angefordert hat, die nicht fristgerecht nachgereicht wurden.
Innerhalb der ersten Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt SaniPro automatisch die Jahresaufstellungen. Sie werden per E-Mail informiert, sobald die Jahresaufstellung zur Verfügung steht, die Sie dann direkt aus dem Portal MySaniPro herunterladen können.