Leistungsverzeichnis 2024
Im Online-Leistungsverzeichnis 2024 finden Sie Details zum Leistungsumfang für die ab dem 01.01.2024 ausgestellten Saldorechnungen sowie alles Wissenswerte rund um die Kostenerstattung oder konsultieren Sie unseren „Leitfaden zum Gesundheitsplan“, der Ihnen nachfolgend zum Download bereitsteht:
Leistungsverzeichnis 2024
Leitfaden zum Gesundheitsplan (pdf)
Für vorherige Jahre klicken Sie HIER.
Ambulante Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Nationaler oder Landesgesundheitsdienst) und der mit diesem vertragsgebundenen privaten Strukturen
Was wird erstattet?
SaniPro erstattet den zum Datum der Saldorechnung regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für
- alle ambulanten fachärztlichen Leistungen, die in Einrichtungen des Nationalen oder Landesgesundheitsdienstes in Anspruch genommen werden und unter die auf staatlicher und regionaler Ebene festgelegten Wesentlichen Betreuungsstandards (WBS) fallen,
- die WBS umfassen all jene Behandlungen, die der öffentliche Gesundheitsdienst und die mit diesem vertragsgebundenen privaten Strukturen kostenlos oder gegen Bezahlung einer Kostenbeteiligung (Ticket) gewährleisten müssen.
Nicht erstattungsfähig
- Tickets der Ersten Hilfe,
- in öffentlichen Strukturen durchgeführte Privatvisiten (Intramoenia): fallen unter den Bereich der privatärztlichen Behandlungen (s. Abschnitt "Privatärztliche Leistungen").
Wie viel wird erstattet?
- zur Bestimmung der Rückerstattungshöhe, Summierung aller im Kalenderjahr 2024 ausgestellten, erstattungsfähigen Tickets,
- übersteigt die Summe dieser Tickets die vorgesehene Selbstbeteiligung in Höhe von 300 €, Rückerstattung bis zu 150 € für den über die Selbstbeteiligung hinausgehenden Betrag,
- zur korrekten Berechnung der zustehenden Rückerstattung sind die Tickets in einer einmaligen Gesamtsendung innerhalb 30.06.2025 einzureichen.
Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?
- Kopien aller im Kalenderjahr 2024 ausgestellten, erstattungsfähigen Tickets,
- Zahlungsnachweis, sofern das Ticket keinen Bezahlt-Vermerk trägt,
- aus dem Wortlaut der Rechnungsdokumente muss hervorgehen, dass es sich um Tickets handelt und welche Leistungen in Anspruch genommen wurden,
- die Tickets sind in einer einmaligen Gesamtsendung innerhalb 30.06.2025 einzureichen.
Wie kann der Erstattungsantrag gestellt werden?
Kostenerstattungen für Tickets, die im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 ausgestellt wurden, müssen nach Ablauf des Kalenderjahres in einer einmaligen Gesamtsendung innerhalb 30. Juni 2025 beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein oder Kurier an SaniPro – Waltherplatz 2 – 39100 Bozen oder persönlich in einem verschlossenen Umschlag (keine Originale); zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist in diesen Fällen der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Behandlungen im öffentlichen Bereich beizulegen.
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Für die Erstattung von Saldorechnungen mit einem Datum bis zum 31/12/2023 klicken Sie HIER.