Leistungsverzeichnis 2024
Physiotherapie/Rehabilitation
Was wird erstattet?
SaniPro erstattet teilweise den zum Datum der Saldorechnung regulär Eingeschriebenen ausschließlich gezahlte Kosten für
- rehabilitative physiotherapeutische (auch osteopathische) Leistungen und/oder
- damit zusammenhängende Stoßwellen- und Tecar-Therapien,
vorausgesetzt, dass
- sie vom Hausarzt oder von einem Facharzt unter Angabe der Diagnose, die die Therapie erforderlich gemacht hat, verordnet wurden UND
- sie von Ärzten oder Physiotherapeuten, Osteopathen und Chiropraktikern, welche in das entsprechende Berufsverzeichnis¹ eingeschrieben sind, durchgeführt wurden.
¹ In Erwartung der Gründung der Berufsverzeichnisse der Osteopathen und Chiropraktiker werden ausschließlich die Einschreibungen in das ROI (registro osteopati italiani), in das OSTEOPRO (associazione italiana osteopati professionisti) und in das AIC (associazione italiana chiropratici) angenommen.
Nicht erstattungsfähig
- Stempelmarken,
- Leistungen wie Lymphdrainage, Pressotherapie, Shiatsu, Tapings und Orthesen aller Art, orthopädische Einlagen, Visiten und bildgebende Verfahren, Bioresonanz-/Magnetfeldtherapie, Infiltrationen und Akupunktur,
- Leistungen, die in Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schönheitszentren, Wellness- und Gesundheitshotels und Wellnesszentren erbracht werden, auch, wenn diese an eine Klinik angeschlossen sind,
- gezahlte Tickets für therapeutische Behandlungen: fallen unter den Bereich der Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (s. Abschnitt „Ambulante Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes“).
Nachfolgende Rechnungen können eingereicht werden:
- von niedergelassenen Fachärzten/Therapeuten gestellten Rechnungen,
- Rechnungen für private Therapien in öffentlichen Strukturen des Gesundheitsdienstes (sog. freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit - Intramoenia).
Wie viel wird erstattet?
- 40% der erstattungsfähigen Kosten je Saldorechnung,
- Rückerstattung bis zu einem Maximalbetrag von 800 € pro Kalenderjahr.
Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?
Die Kostenerstattung muss innerhalb 30.06.2025 beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
- vom Haus- oder Facharzt ausgestellte, gültige Verschreibung (nicht älter als ein Jahr) unter Angabe der Diagnose, die die Therapie erforderlich gemacht hat,
- Rechnung mit Beschreibung der in Anspruch genommenen Leistungen; aus der Rechnung muss die Berufsbezeichnung des Arztes/Therapeuten hervorgehen,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt.
Wie kann der Erstattungsantrag gestellt werden?
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2025 beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein oder Kurier an SaniPro – Waltherplatz 2 – 39100 Bozen oder persönlich in einem verschlossenen Umschlag (keine Originale); zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist in diesen Fällen der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Leistungen im Privatbereich beizulegen.
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Für die Erstattung von Saldorechnungen mit einem Datum bis zum 31/12/2023 klicken Sie HIER.