Leistungsverzeichnis 2024
Augenheilkunde
Was wird erstattet?
SaniPro erstattet den zum Datum der Saldorechnung regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für
- den Kauf von Brillengläsern (ohne die Kosten für die Brillenfassung) bei nachweislich veränderter Sehkraft, sofern er nicht nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff erfolgt,
- den Kauf von Kontaktlinsen, sofern er nicht nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff erfolgt,
- refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut mittels Excimerlaser zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten bei Vorliegen eines Refraktionsdefizits von größer oder gleich 2 Dioptrien.
Nicht erstattungsfähig
- Stempelmarken,
- Aufwendungen für Brillengläser oder Kontaktlinsen nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff - auch nur für ein Auge.
Wie viel wird erstattet?
Leistung | Höchstbetrag |
Kauf von Brillengläsern |
1 Rechnung bis zu 150 € zweijährlich |
Kauf von Kontaktlinsen |
75 € pro Kalenderjahr |
Refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut (Excimerlaser) |
je Auge 750 € einmalig |
Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?
Die Kostenerstattung muss innerhalb 30.06.2025 beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
Leistung | Dokumente |
Kauf von Brillengläsern |
- Rechnung oder für den Steuerabsatz gültiger Kassazettel („scontrino parlante“), auf denen die Kosten der Gläser getrennt von den Kosten für eine eventuelle Brillenfassung ausgewiesen sind,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt,
- Bescheinigung/en des Augenarztes/Optikers, die die aktuelle und die vorhergehende Sehstärke belegt/en oder Bescheinigung der aktuellen Sehstärke mit dem Zusatz „Dioptrienänderung“ bzw. bei erstmaliger Verschreibung „Erstbrille“, vom Augenarzt/Optiker mit Stempel und Unterschrift bestätigt.
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Kauf von Kontaktlinsen |
- Rechnung oder für den Steuerabsatz gültiger Kassazettel („scontrino parlante“) für den Kauf der Kontaktlinsen,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt,
- Bescheinigung des Augenarztes/Optikers, die die aktuelle Sehstärke belegt.
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Refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut (Excimerlaser) |
- Rechnung für den chirurgischen Eingriff,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt,
- Bescheinigung des Augenarztes über das Vorliegen eines Refraktionsdefizits von ≥ 2 Dioptrien,
- medizinischer Bericht über den erfolgten Eingriff.
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Wie kann der Erstattungsantrag gestellt werden?
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2025 beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein oder Kurier an SaniPro – Waltherplatz 2 – 39100 Bozen oder persönlich in einem verschlossenen Umschlag (keine Originale); zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist in diesen Fällen der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Leistungen im Privatbereich beizulegen.
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Für die Erstattung von Saldorechnungen mit einem Datum bis zum 31/12/2023 klicken Sie HIER.