Leistungsverzeichnis 2024
Was wird erstattet?
SaniPro erstattet den zum Datum der Saldorechnung regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für
- den Kauf von Brillengläsern (ohne die Kosten für die Brillenfassung) bei nachweislich veränderter Sehkraft, sofern er nicht nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff erfolgt,
- den Kauf von Kontaktlinsen, sofern er nicht nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff erfolgt,
- refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut mittels Excimerlaser zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten bei Vorliegen eines Refraktionsdefizits von größer oder gleich 2 Dioptrien.
Nicht erstattungsfähig
- Stempelmarken,
- Aufwendungen für Brillengläser oder Kontaktlinsen nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff - auch nur für ein Auge.
Wie viel wird erstattet?
Leistung | Höchstbetrag |
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Kauf von Brillengläsern | 1 Rechnung bis zu 150 € zweijährlich |
Kauf von Kontaktlinsen | 75 € pro Kalenderjahr |
Refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut (Excimerlaser) |
je Auge 750 € einmalig |
Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?
Die Kostenerstattung muss innerhalb 30.06.2025 beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
Leistung | Dokumente |
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Kauf von Brillengläsern |
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Kauf von Kontaktlinsen |
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Refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut (Excimerlaser) |
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Wie kann der Erstattungsantrag gestellt werden?
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2025 beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein oder Kurier an SaniPro – Waltherplatz 2 – 39100 Bozen oder persönlich in einem verschlossenen Umschlag (keine Originale); zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist in diesen Fällen der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Leistungen im Privatbereich beizulegen.
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Für die Erstattung von Saldorechnungen mit einem Datum ab 01/01/2025 klicken Sie HIER.