Leistungsverzeichnis 2025
SaniPro erstattet den zum Datum der Saldorechnung regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für
- den Kauf von Brillengläsern (ohne die Kosten für die Brillenfassung) bei nachweislich veränderter Sehkraft, sofern er nicht nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff erfolgt,
- den Kauf von Kontaktlinsen, sofern er nicht nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff erfolgt,
- refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut mittels Excimerlaser zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten bei Vorliegen eines Refraktionsdefizits von größer oder gleich 2 Dioptrien¹.
¹Um Fehlsichtigkeiten bei Vorliegen eines Refraktionsdefizits zu berechnen, wird das sphärische Äquivalent (ES) verwendet. Formel zur Berechnung: ES= sphärische Leistung + 1/2 zylindrische Leistung. Beispiele:
ES= -2,00 + (-1,50/2)= -2,00 - 0,75 = -2,75
ES= -1,00 + (+6,00/2)= -1,00 + 3,00 = 2,00
ES= -1,50 + (-0,75/2)= -1,50 - 0,375 = -1,875 (Bedingungen für die Rückerstattung nicht erfüllt)
Nicht erstattungsfähig
- Stempelmarken,
- Aufwendungen für Brillengläser oder Kontaktlinsen nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff - auch nur für ein Auge.
Leistung | Höchstbetrag |
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Kauf von Brillengläsern | 1 Rechnung bis zu 150 € zweijährlich |
Kauf von Kontaktlinsen | 75 € pro Kalenderjahr |
Refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut (Excimerlaser) |
je Auge 750 € einmalig |
Die Kostenerstattung muss innerhalb 30.06.2026 beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
Leistung | Dokumente |
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Kauf von Brillengläsern |
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Kauf von Kontaktlinsen |
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Refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut (Excimerlaser) |
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Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2026 beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein oder Kurier an SaniPro – Waltherplatz 2 – 39100 Bozen oder persönlich in einem verschlossenen Umschlag (keine Originale); zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist in diesen Fällen der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Leistungen im Privatbereich beizulegen.
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Für die Erstattung von Saldorechnungen mit einem Datum bis zum 31/12/2024 klicken Sie HIER.