Leistungsverzeichnis 2025
Leistungsverzeichnis 2025
SaniPro erstattet den zum Datum der Saldorechnung regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für
¹Um Fehlsichtigkeiten bei Vorliegen eines Refraktionsdefizits zu berechnen, wird das sphärische Äquivalent (ES) verwendet. Formel zur Berechnung: ES= sphärische Leistung + 1/2 zylindrische Leistung. Beispiele:
ES= -2,00 + (-1,50/2)= -2,00 - 0,75 = -2,75
ES= -1,00 + (+6,00/2)= -1,00 + 3,00 = 2,00
ES= -1,50 + (-0,75/2)= -1,50 - 0,375 = -1,875 (Bedingungen für die Rückerstattung nicht erfüllt)
Nicht erstattungsfähig
Leistung | Höchstbetrag |
---|---|
Kauf von Brillengläsern | 1 Rechnung bis zu 150 € zweijährlich |
Kauf von Kontaktlinsen | 75 € pro Kalenderjahr |
Refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut (Excimerlaser) |
je Auge 750 € einmalig |
Die Kostenerstattung muss innerhalb 30.06.2026 beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
Leistung | Dokumente |
---|---|
Kauf von Brillengläsern |
|
Kauf von Kontaktlinsen |
|
Refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut (Excimerlaser) |
|
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2026 beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Für die Erstattung von Saldorechnungen mit einem Datum bis zum 31/12/2024 klicken Sie HIER.