Leistungsverzeichnis 2024
Gynäkologie
Was wird erstattet?
SaniPro erstattet den zum Datum der Saldorechnung regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für
- Gynäkologische Visiten (inkl. Schwangerschaftsvisiten),
- Routinemäßig durchgeführte gynäkologische oder transvaginale Ultraschalluntersuchungen (inkl. geburtshilflicher Ultraschall),
- Mammographie (den Eingeschriebenen im Alter zwischen 40 und 50 Jahren vorbehaltene Leistung).
Erstattungsfähig sind sowohl die von niedergelassenen Fachärzten gestellten Rechnungen als auch Privatvisiten in öffentlichen Strukturen des Gesundheitsdienstes (sog. freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit - Intramoenia).
Nicht erstattungsfähig
- Stempelmarken,
- gezahlte Tickets für gynäkologische Behandlungen: fallen unter den Bereich der Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (s. Abschnitt "Ambulante Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes").
Wie viel wird erstattet?
Leistung | Höchstbetrag |
Gynäkologische Visiten (inkl. Schwangerschaftsvisiten) |
1 Rechnung bis zu 70 € pro Kalenderjahr |
Routinemäßig durchgeführte gynäkologische oder transvaginale Ultraschalluntersuchungen (inkl. geburtshilflicher Ultraschall) |
1 Rechnung bis zu 50 € pro Kalenderjahr |
Mammographie (den Eingeschriebenen im Alter zwischen 40 und 50 Jahren vorbehaltene Leistung) |
1 Rechnung bis zu 50 € zweijährlich |
Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?
Die Kostenerstattung muss innerhalb 30.06.2025 beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
- Rechnung, auf der die Kosten der gynäkologischen/geburtshilflichen Visite sowie einer eventuell gleichzeitig durchgeführten Ultraschalluntersuchung und/oder Mammographie getrennt voneinander ausgewiesen sind,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt.
Wie kann der Erstattungsantrag gestellt werden?
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2025 beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein oder Kurier an SaniPro – Waltherplatz 2 – 39100 Bozen oder persönlich in einem verschlossenen Umschlag (keine Originale); zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist in diesen Fällen der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Leistungen im Privatbereich beizulegen.
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Für die Erstattung von Saldorechnungen mit einem Datum bis zum 31/12/2023 klicken Sie HIER.