Sonderleistung COVID-19
In Anbetracht des gesundheitlichen Notstandes, ausgelöst durch den Virus COVID-19, sieht SaniPro zur Unterstützung der eigenen Eingeschriebenen mit besonders schwerwiegendem Verlauf der Erkrankung an COVID-19 eine Beihilfe in Form eines Krankenhaustagegeldes vor. Für die Auszahlung des Krankenhaustagegeldes werden insgesamt 150.000 € bereitgestellt.
Die Gültigkeitsdauer der Leistung umfasst den Zeitraum vom 21.02.2020 bis zum 30.04.2021.
Was wird erstattet?
Im Falle eines Krankenhausaufenthalts aufgrund eines positiven COVID-19-Befunds wird ein Tagegeld gewährt.
Der Anspruch auf das Tagegeld entsteht ab dem 6. Tag des Krankenhausaufenthalts. Der Entlassungstag wird nicht als Krankenhaustag gewertet.
Das Tagegeld ist zahlbar, wenn die Dauer des Krankenhausaufenthalts in den Zeitraum der Wirksamkeit der Sonderleistung fällt (21.02.2020 bis 30.04.2021) und der/die Antragsteller/-in während der Dauer des Krankenhausaufenthalts regulär eingeschrieben war.
Wieviel wird erstattet?
Ab dem 6. Tag des Krankenhausaufenthalts bis zum Tag der Entlassung werden dem/der regulär Eingeschriebenen für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts, mit Ausnahme des Entlassungstages, 80 € bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 960 € pro Person gewährt.
Was ist dem Antrag beizufügen?
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:
- der ausgefüllteAntrag auf Krankenhaustagegeld (pdf),
- Kopie des Entlassungsbriefes des Krankenhauses, aus dem die Dauer des Krankenhausaufenthalts hervorgehen muss und dass die stationäre Aufnahme aufgrund eines positiven COVID-19-Befunds erforderlich war.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
DerAntrag auf Krankenhaustagegeld (pdf)sowie die Kopie des Entlassungsbriefes des Krankenhauses können bis spätestens 30.04.2021 auf eine der folgenden Arten übermittelt werden:
- per E-Mail an die Adresse info@sanipro.bz,
- auf dem Postweg an SaniPro – Rittner Str. 33/B – 39100 Bozen.