Vom Versicherungsschutz des Gesundheitsplans sind ausgenommen:
Der Gesundheitsplan gilt auf der ganzen Welt. Bewahren Sie alle Unterlagen zu den von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und die Belege der eventuell gezahlten Beträge zu Erstattungszwecken sorgfältig auf.
Der Gesundheitsplan kann bis zum vollendeten 75. Lebensjahr des Mitglieds abgeschlossen oder verlängert werden und endet automatisch zur ersten Jahresfälligkeit des Gesundheitsplans nach Erreichen des 76. Lebensjahrs.
Die eingereichten Kopien der Kostenbelege werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und den Erstattungsanträgen beigefügt.
Für den Fall, dass SaniPro die Vorlage der Originalbelege anfordert, werden dem Mitglied nur die eventuell eingereichten Originalbelege innerhalb von einem Monat zurückgesandt.