Vom Versicherungsschutz des Gesundheitsplans sind ausgenommen:
- Unfälle, die auf Selbstmordversuche, eigene kriminelle Handlungen oder Selbstschädigung zurückzuführen sind,
- Krankheiten und Vergiftungen, die auf Alkoholkrankheit oder Missbrauch von Psychopharmaka, den Konsum von Drogen (außer zu therapeutischen Zwecken) oder Halluzinogenen zurückzuführen sind,
- Unfälle infolge Ausübung folgender Sportarten: Flug-, Motorrad-, Automobilsportarten, Freiklettern an Fels oder Eis (Free Climbing) sowie bei Teilnahme an entsprechenden Wett- oder Trainingsrennen offizieller oder inoffizieller Art, wenn diese durch eine spezielle Versicherung gedeckt sind,
- Unfälle bei professionellen Sportveranstaltungen und entsprechenden Tests und Trainings,
- Folgen von Kriegsereignissen, Aufständen, Unruhen, Aggressionen oder Gewalttaten mit politischem oder sozialem Hintergrund, an denen das Mitglied freiwillig teilgenommen hat, sowie jeder Art von Terrorakten.
Der Gesundheitsplan gilt auf der ganzen Welt. Bewahren Sie alle Unterlagen zu den von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und die Belege der eventuell gezahlten Beträge zu Erstattungszwecken sorgfältig auf.
Der Gesundheitsplan kann bis zum vollendeten 75. Lebensjahr des Mitglieds abgeschlossen oder verlängert werden und endet automatisch zur ersten Jahresfälligkeit des Gesundheitsplans nach Erreichen des 76. Lebensjahrs.
Die eingereichten Kopien der Kostenbelege werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und den Erstattungsanträgen beigefügt.
Für den Fall, dass SaniPro die Vorlage der Originalbelege anfordert, werden dem Mitglied nur die eventuell eingereichten Originalbelege innerhalb von einem Monat zurückgesandt.