Nicht erstattungsfähige Leistungen
Kein Anspruch auf Leistung besteht bei:
- Unfällen, die auf Selbstmordversuche, eigene kriminelle Handlungen oder Selbstschädigung zurückzuführen sind,
- Krankheiten und Vergiftungen, die auf Alkoholkrankheit oder Missbrauch von Psychopharmaka, den Konsum von Drogen (außer zu therapeutischen Zwecken) oder Halluzinogenen zurückzuführen sind,
- Unfällen infolge der Ausübung folgender Sportarten: Flug-, Motorrad-, Automobilsportarten, Freiklettern an Fels oder Eis (Free Climbing) sowie bei Teilnahme an entsprechenden Wett- oder Trainingsrennen offizieller oder inoffizieller Art, wenn diese durch eine spezielle Versicherung gedeckt sind,
- Unfällen im Rahmen professioneller Sportveranstaltungen und entsprechender Tests und Trainings,
- Folgen von Kriegsereignissen, Aufständen, Unruhen, Aggressionen oder Gewalttaten mit politischem oder sozialem Hintergrund, an denen der Eingeschriebene freiwillig teilgenommen hat, sowie jeder Art von Terrorakten.
Territoriale Gültigkeit
Der Gesundheitsplan gilt auf der ganzen Welt.
Handhabung der Kostenbelege
Den Erstattungsanträgen sind ausschließlich Kopien der Rechnungen und ergänzenden Unterlagen beizufügen, die SaniPro entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt.
Sollte SaniPro die Vorlage der Originale verlangen, werden diese dem Eingeschriebenen innerhalb eines Monats zurückgesandt.