Leistungsverzeichnis 2025
SaniPro erstattet den zum Datum der Saldorechnung regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für den Kauf von Hörgeräten.
Der jährliche Erstattungshöchstbetrag beläuft sich auf 800 € pro Person.
Die Kostenerstattung muss innerhalb 30.06.2026 beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
- vom Facharzt ausgestellte Verordnung,
- Rechnung für den Kauf des Hörgeräts,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt.
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2026 beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein oder Kurier an SaniPro – Waltherplatz 2 – 39100 Bozen oder persönlich in einem verschlossenen Umschlag (keine Originale); zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist in diesen Fällen der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Hörgeräte beizulegen.
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Für die Erstattung von Saldorechnungen mit einem Datum bis zum 31/12/2024 klicken Sie HIER.