FAQ
Hier finden Sie die Antworten auf Fragen, die häufig zu SaniPro gestellt werden!
Hier finden Sie die Antworten auf Fragen, die häufig zu SaniPro gestellt werden!
Es handelt sich dabei um eine das staatliche Gesundheitssystem ergänzende Form der Gesundheitsfürsorge, die es den eigenen Eingeschriebenen ermöglicht, Leistungen im Rahmen der in einem Leistungsverzeichnis festgelegten Höchstbeträge und Limits in Anspruch zu nehmen.
Auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses von SaniPro deckt der Fonds auf indirekte Weise anfallende Gesundheitskosten ab. Eine Kostenübernahme in indirekter Form bedeutet die Rückerstattung gezahlter Gesundheitsausgaben zu Gunsten des Eingeschriebenen, der hierfür bei SaniPro einen Erstattungsantrag stellt. Für Rechnungen, die bis zum 31.12.2021 ausgestellt wurden, erfolgt die Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft UniSalute, während Erstattungsanträge für Saldorechnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2022 direkt von SaniPro selbst bearbeitet werden.
Über die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Rückerstattungen hinaus bietet SaniPro seinen Eingeschriebenen weitere Vorteile. Aufgrund von Sondertarifvereinbarungen, die SaniPro mit privaten Gesundheitseinrichtungen getroffen hat, kommen die Eingeschriebenen in den Genuss vergünstigter Konditionen bei der Inanspruchnahme bestimmter Behandlungen. Unter den Sondertarifvereinbarungen finden Sie eine Aufstellung der mit SaniPro vertraglich verbundenen Gesundheitseinrichtungen sowie die Liste der von diesen zu Sonderkonditionen angebotenen Behandlungen und der vereinbarten Preise. Um von den vereinbarten Sonderkonditionen profitieren zu können, weisen Sie bitte die jeweilige Gesundheitseinrichtung vor Inanspruchnahme einer konventionierten Leistung darauf hin, dass Sie bei SaniPro eingeschrieben sind.
Die Einschreibung bei SaniPro nimmt nicht der Bedienstete selbst, sondern der Arbeitgeber unter Anwendung der Bestimmungen, die in den einschlägigen Kollektivverträgen oder Betriebsabkommen festgelegt sind, für ihn vor.
Ja, die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Für die Eingeschriebenen besteht derzeit keine Beitragspflicht.
Der Anspruch auf Gesundheitsleistungen beginnt mit dem ersten Beitragsmonat und endet mit dem ersten Tag des Monats, der auf die letzte Beitragszahlung folgt. SaniPro kann die vorgesehenen Leistungen nur für jenen Zeitraum erbringen, in welchem der Arbeitgeber regelmäßig Beiträge überwiesen hat.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. durch Kündigung, Pensionierung, Entlassung usw.) ist es derzeit nicht möglich, freiwillig und auf eigene Kosten die Beitragszahlung fortzuführen.
Das Leistungsverzeichnis von SaniPro kann derzeit nur von den Eingeschriebenen selbst und nicht von deren Familienangehörigen genutzt werden.