Leistungsverzeichnis 2021
Augenheilkunde
Was wird erstattet?
Die Versicherung erstattet den zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für
- den Kauf von Brillengläsern (ohne die Kosten für die Brillenfassung) bei nachweislich veränderter Sehkraft,
- den Kauf von Kontaktlinsen,
- refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut mittels Excimerlaser zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten bei Vorliegen eines Refraktionsdefizits von größer oder gleich 2 Dioptrien.
Nicht erstattungsfähig
- Aufwendungen für Brillengläser oder Kontaktlinsen nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff, für den von SaniPro bereits Kosten - auch wenn nur für ein Auge - übernommen wurden.
Wie viel wird erstattet?
Leistung | Höchstbetrag |
Kauf von Brillengläsern |
1 Rechnung bis zu 150 € zweijährlich |
Kauf von Kontaktlinsen |
75 € pro Kalenderjahr |
Refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut (Excimerlaser) |
je Auge 750 € einmalig |
Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?
Die Kostenerstattung kann frühestens 2 Monate, jedoch bis zu 2 Jahre nach Rechnungsstellung beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
Leistung | Dokumente |
Kauf von Brillengläsern |
- Rechnung, auf der die Kosten der Gläser getrennt ausgewiesen sind von den Kosten für eine eventuelle Brillenfassung,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt,
- Bescheinigung/en des Augenarztes/Optikers, die die aktuelle und die vorhergehende Sehstärke belegt/en oder Bescheinigung der aktuellen Sehstärke mit dem Zusatz „Dioptrienänderung“ bzw. bei erstmaliger Verschreibung „Erstbrille“, vom Augenarzt/Optiker mit Stempel und Unterschrift bestätigt.
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Kauf von Kontaktlinsen |
- Rechnung für den Kauf der Kontaktlinsen,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt,
- Bescheinigung des Augenarztes/Optikers, die die aktuelle Sehstärke belegt.
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Refraktiv-chirurgische Eingriffe an der Hornhaut (Excimerlaser) |
- Rechnung für den chirurgischen Eingriff,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt,
- Bescheinigung des Augenarztes über das Vorliegen eines Refraktionsdefizits von ≥ 2 Dioptrien,
- medizinischer Bericht über den erfolgten Eingriff.
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Wie kann der Erstattungsantrag gestellt werden?
Kostenerstattungen für Saldorechnungen mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.2021 müssen innerhalb von zwei Jahren ab dem Rechnungsdatum beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an UniSalute stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- per E-Mail an die Adresse saniprorimborsi-leistungen@unisalute.it; zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Leistungen im Privatbereich beizulegen,
- auf dem Postweg an UniSalute S.p.A. Rimborsi Clienti – c/o CMP BO – via Zanardi 30 – 40131 Bologna BO; zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Leistungen im Privatbereich beizulegen.