Leistungsverzeichnis 2021
Im Online-Leistungsverzeichnis 2021 finden Sie Details zum Leistungsumfang für die bis zum 31.12.2021 ausgestellten Saldorechnungen sowie alles Wissenswerte rund um die Kostenerstattung oder konsultieren Sie unseren „Leitfaden zum Gesundheitsplan“, der Ihnen nachfolgend zum Download bereitsteht:
Leistungsverzeichnis 2021
Leitfaden zum Gesundheitsplan (pdf)
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Ambulante Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Nationaler oder Landesgesundheitsdienst) und der mit diesem vertragsgebundenen privaten Strukturen
Was wird erstattet?
Die Versicherung erstattet den zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für
- alle ambulanten fachärztlichen Leistungen, die in Einrichtungen des Nationalen oder Landesgesundheitsdienstes in Anspruch genommen werden und unter die auf staatlicher und Landesebene festgelegten Wesentlichen Betreuungsstandards (WBS) der Autonomen Provinz Bozen fallen,
- die WBS umfassen all jene Behandlungen, die der öffentliche Gesundheitsdienst und die mit diesem vertragsgebundenen privaten Strukturen kostenlos oder gegen Bezahlung einer Kostenbeteiligung (Ticket) gewährleisten müssen.
Nicht erstattungsfähig
- Tickets der Ersten Hilfe,
- in öffentlichen Strukturen durchgeführte Privatvisiten (Intramoenia): fallen unter den Bereich der privatärztlichen Behandlungen (s. Abschnitt "Privatärztliche Leistungen").
Wie viel wird erstattet?
- zur Bestimmung der Rückerstattungshöhe, Summierung aller im selben Kalenderjahr ausgestellten, erstattungsfähigen Tickets,
- übersteigt die Summe dieser Tickets die vorgesehene Selbstbeteiligung in Höhe von 300 €, Rückerstattung bis zu 150 € pro Kalenderjahr für den über die Selbstbeteiligung hinausgehenden Betrag,
- zur korrekten Berechnung der zustehenden Rückerstattung sind die Tickets in einer einmaligen Gesamtsendung nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen.
Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?
- Kopien aller im selben Kalenderjahr ausgestellten, erstattungsfähigen Tickets,
- Zahlungsnachweis, sofern das Ticket keinen Bezahlt-Vermerk trägt,
- aus dem Wortlaut der Rechnungsdokumente muss hervorgehen, dass es sich um Tickets handelt und welche Leistungen in Anspruch genommen wurden,
- die Tickets sind in einer einmaligen Gesamtsendung nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen.
Wie kann der Erstattungsantrag gestellt werden?
Kostenerstattungen für Tickets mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.2021 müssen innerhalb von zwei Jahren ab dem Rechnungsdatum in einer einmaligen Gesamtsendung nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an UniSalute stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- per E-Mail an die Adresse saniprorimborsi-leistungen@unisalute.it; zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Behandlungen im öffentlichen Bereich beizulegen,
- auf dem Postweg an UniSalute S.p.A. Rimborsi Clienti – c/o CMP BO – via Zanardi 30 – 40131 Bologna BO; zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Behandlungen im öffentlichen Bereich beizulegen.
Die Erstattung von Tickets mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2022 muss bei SaniPro beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie HIER.