Leistungsverzeichnis 2021
Hörgeräte
Was wird erstattet?
Die Versicherung erstattet den zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für den Kauf oder die Miete von Hörgeräten.
Wie viel wird erstattet?
Der jährliche Erstattungshöchstbetrag beläuft sich auf 800 € pro Person.
Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?
Die Kostenerstattung kann frühestens 2 Monate, jedoch bis zu 2 Jahre nach Rechnungsstellung beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
- vom Facharzt ausgestellte Verordnung,
- Rechnung für den Kauf oder die Miete des Hörgeräts,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt.
Wie kann der Erstattungsantrag gestellt werden?
Kostenerstattungen für Saldorechnungen mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.2021 müssen innerhalb von zwei Jahren ab dem Rechnungsdatum beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an UniSalute stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- per E-Mail an die Adresse saniprorimborsi-leistungen@unisalute.it; zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Hörgeräte beizulegen,
- auf dem Postweg an UniSalute S.p.A. Rimborsi Clienti – c/o CMP BO – via Zanardi 30 – 40131 Bologna BO; zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Hörgeräte beizulegen.