Leistungsverzeichnis 2021
Urologie (Leistungen für eingeschriebene Männer)
Was wird erstattet?
Die Versicherung erstattet den zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für
- Urologische Erst- oder Kontrolluntersuchungen,
- Ultraschalluntersuchungen des Urogenitalapparats (den Eingeschriebenen im Alter ab 45 Jahren vorbehaltene Leistung),
- Blasenspiegelung (den Eingeschriebenen im Alter ab 45 Jahren vorbehaltene Leistung),
- Harnstrahlmessung (den Eingeschriebenen im Alter ab 45 Jahren vorbehaltene Leistung),
- PSA (den Eingeschriebenen im Alter ab 45 Jahren vorbehaltene Leistung).
Erstattungsfähig sind sowohl die von niedergelassenen Fachärzten gestellten Rechnungen als auch Privatvisiten in öffentlichen Strukturen des Gesundheitsdienstes (sog. freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit – Intramoenia).
Nicht erstattungsfähig
- gezahlte Tickets für urologische Behandlungen: fallen unter den Bereich der Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (s. Abschnitt „Ambulante Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes“).
Wie viel wird erstattet?
Leistung | Höchstbetrag |
Urologische Erst- oder Kontrolluntersuchungen |
70 € pro Kalenderjahr |
Ultraschalluntersuchungen des Urogenitalapparats (den Eingeschriebenen im Alter ab 45 Jahren vorbehaltene Leistung) |
50 € pro Kalenderjahr |
Blasenspiegelung (den Eingeschriebenen im Alter ab 45 Jahren vorbehaltene Leistung) |
50 € pro Kalenderjahr |
Harnstrahlmessung (den Eingeschriebenen im Alter ab 45 Jahren vorbehaltene Leistung) |
50 € pro Kalenderjahr |
PSA (den Eingeschriebenen im Alter ab 45 Jahren vorbehaltene Leistung) |
50 € pro Kalenderjahr |
Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?
Die Kostenerstattung kann frühestens 2 Monate, jedoch bis zu 2 Jahre nach Rechnungsstellung beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
- Rechnung, auf der die Kosten der verschiedenen in Anspruch genommenen urologischen Leistungen getrennt voneinander ausgewiesen sind,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt.
Wie kann der Erstattungsantrag gestellt werden?
Kostenerstattungen für Saldorechnungen mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.2021 müssen innerhalb von zwei Jahren ab dem Rechnungsdatum beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an UniSalute stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- per E-Mail an die Adresse saniprorimborsi-leistungen@unisalute.it; zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Leistungen im Privatbereich beizulegen,
- auf dem Postweg an UniSalute S.p.A. Rimborsi Clienti – c/o CMP BO – via Zanardi 30 – 40131 Bologna BO; zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Leistungen im Privatbereich beizulegen.