Leistungsverzeichnis 2023
SaniPro erstattet den zum Datum der Saldorechnung regulär Eingeschriebenen gezahlte Kosten für
- rehabilitative physiotherapeutische (auch osteopathische) Leistungen und/oder
- damit zusammenhängende Stoßwellen- und Tecar-Therapien,
vorausgesetzt, dass
- sie vom Hausarzt oder von einem Facharzt mit Spezialisierung auf dem Gebiet, unter das die betreffende Erkrankung fällt, verordnet wurden UND
- sie von Ärzten oder Angehörigen eines Gesundheitsberufs, welche in das entsprechende Berufsverzeichnis eingeschrieben sind UND
- sie aufgrund schwerer Verletzungen infolge von Freizeitunfällen, die zu einer dauerhaften Invalidität von über 40% geführt haben oder aufgrund der folgenden Erkrankungen des Bewegungsapparats verschrieben wurden:
Körperteil | Diagnose |
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Fuß | Klumpfuß, Kalkaneussporn, Sichelfuß, Hohlfuß, Spitzfuß, Fallfuß, Knicksenkfuß mit Diastase der Zwischenräume zwischen den Knöchelköpfen im Kindesalter, Plattknickfuß des Erwachsenen, Plattfuß, Hallux valgus, Hammerzehe/Krallenzehe, Fünfte Zehe gespreizt hyperadduziert. |
Knie | Kniescheibenluxation, Kniescheibenchondropathie, Meniskusverletzungen, Bandverletzungen des Knies, Baker Zysten/Poplitealzyste, Osteochondrosis dissecans, Valgus-/Varusstellung des Knies, Hohlknie, Kniegelenksarthrose. |
Hüfte | Periarthropathie des Hüftgelenkes (Syndrom des Schenkelbindenspanners), Coxa saltans (schnappende Hüfte), Dysplasie und angeborene Luxation der Hüfte, Morbus Perthes, Epiphysenlösung des Femurkopfs, angeborene Coxa vara, Hüftarthrose, Hüftkopfnekrose des Erwachsenen. |
Hand | Enchondrom, Ganglien, Mondbeinerkrankung, Sattelgelenkarthrose, Pseudoarthrose des Kahnbeins, Syndaktylie, Sehnenrisse, Enthesiopathien, Tendomypathien, Tendovaginitis de Quervain, Schnappfinger, Schnappdaumen, Karpaltunnelsyndrom, Morbus Dupuytren. |
Ellenbogen | Ellenbogen valgus/varus, Ellenbogenarthrose, Ellenbogenschleimbeutelentzündung, Ellenbogenluxation, Epicondylitis. |
Schulter | Degenerative Schultergürtelkrankheiten, Sehnenverkalkung, Bursitis subacromialis, Thoracic-outlet-Syndrom, posttraumatische Schulterluxation, Habituelle Schulterluxation, Ruptur der Rotatorenmanschette, Schultergürtelarthrose. |
Wirbelsäule | Flachrücken, Rundrücken, Hohlrundrücken, Skoliose, Degenerative Erkrankungen der Lendenwirbelsäule, Lumbalgien, Dorsalgien, HWS-Syndrom, Bandscheibenvorfall, Gelenksperre, Scheuermann-Krankheit, Spondylose, Spondylolisthesis, Osteoporose, Osteomalazie, Tumore an der Wirbelsäule. |
Myopathien | Progressive Muskeldystrophie, entzündliche Myopathien, Myasthenie, Myotonien. |
Erstattungsfähig sind sowohl die von niedergelassenen Fachärzten/Therapeuten gestellten Rechnungen als auch private Therapien in öffentlichen Strukturen des Gesundheitsdienstes (sog. freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit – Intramoenia).
Nicht erstattungsfähig
- Stempelmarken,
- postoperative Leistungen,
- Leistungen wie Lymphdrainage, Pressotherapie, Shiatsu, Infiltrationen und Akupunktur,
- Leistungen, die in Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schönheitszentren, Wellness- und Gesundheitshotels und Wellnesszentren erbracht werden, auch, wenn diese an eine Klinik angeschlossen sind,
- gezahlte Tickets für therapeutische Behandlungen: fallen unter den Bereich der Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (s. Abschnitt „Ambulante Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes“).
- Abzug einer Selbstbeteiligung von 50 € pro Rechnung, ungeachtet dessen, ob sich die Rechnung auf eine oder auf mehrere Sitzungen bezieht,
- Rückerstattung bis zu 800 € pro Kalenderjahr für den über die Selbstbeteiligung hinausgehenden Betrag.
Die Kostenerstattung muss innerhalb 30.06.2024 beantragt werden. Dem Erstattungsantrag sind Kopien der folgenden Dokumente beizufügen:
- vom Haus- oder Facharzt ausgestellte, gültige Verschreibung (nicht älter als ein Jahr) unter Angabe der Diagnose, die die Therapie erforderlich gemacht hat ODER vom Haus- oder Facharzt ausgestellte, gültige Verschreibung (nicht älter als ein Jahr) und Nachweis einer bestehenden dauerhaften Zivilinvalidität von über 40% infolge eines Freizeitunfalls (Kopie des Befunds der Ärztekommission oder des Zivilinvalidenausweises sowie geeignete Unterlagen, die den Freizeitunfall belegen),
- Rechnung mit Beschreibung der in Anspruch genommenen Leistungen; aus der Rechnung muss die Berufsbezeichnung des Arztes/Therapeuten hervorgehen,
- Zahlungsnachweis, sofern die Rechnung keinen Bezahlt-Vermerk trägt,
- Eventuelle Korrekturen von Diagnosen bereits eingereichter Schadensfälle, welche nicht erstattungsfähig waren, müssen von einem Facharzt ausgestellt werden, damit der Fonds die Erstattungsfähigkeit prüfen kann.
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2024 beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- online unter Nutzung des Portals MySaniPro; weiterführende Informationen zum Portal finden Sie auf unserer Webseite unter den FAQ im Abschnitt PORTAL MYSANIPRO,
- auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein oder Kurier an SaniPro – Waltherplatz 2 – 39100 Bozen oder persönlich in einem verschlossenen Umschlag (keine Originale); zusätzlich zu den Unterlagen, die im Abschnitt „Was ist dem Erstattungsantrag beizufügen?“ genannt sind, ist in diesen Fällen der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kostenerstattungsantrag für Leistungen im Privatbereich beizulegen.
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Für die Erstattung von Saldorechnungen mit einem Datum ab 01/01/2024 klicken Sie HIER.