Alle Leistungen von SaniPro finden Sie HIER auf unserer Webseite und im persönlichen Bereich unseres Portals MySaniPro unter dem Menüpunkt „Leistungen“.
Für Rechnungen, die bis zum 31.12.2021 ausgestellt wurden, erfolgt die Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft UniSalute, während die Leistungen für Saldorechnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2022 direkt von SaniPro selbst erbracht werden.
Prüfen Sie vor Inanspruchnahme einer jeden Leistung, welche Unterlagen dem Erstattungsantrag beizufügen sind und was es bei den Rechnungsdokumenten zu beachten gilt.
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2026 bei SaniPro beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Alle papierhaft übermittelten Unterlagen sind als Fotokopien einzureichen. SaniPro behält sich das Recht vor, für eventuelle Kontrollen die Originale nachzufordern.
Kostenerstattungen für Saldorechnungen, die im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 ausgestellt wurden, müssen innerhalb 30. Juni 2025 bei SaniPro beantragt werden.
Für die Übermittlung der Kostenerstattungsunterlagen an SaniPro stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Alle papierhaft übermittelten Unterlagen sind als Fotokopien einzureichen. SaniPro behält sich das Recht vor, für eventuelle Kontrollen die Originale nachzufordern.
Das Leistungsverzeichnis gilt weltweit.
Alle für die Leistungsbeantragung erforderlichen Unterlagen müssen in deutscher oder italienischer Sprache abgefasst sein. Dokumenten in einer anderen Sprache ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Italienische beizulegen.
Gesundheitsausgaben in ausländischer Währung werden zum offiziellen Euro-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank des Tages umgerechnet, an dem die Rechnung gestellt wurde.
Ja, die Mitteilung erfolgt im Rahmen der Leistungsbeantragung durch Ausfüllen des entsprechenden Feldes im Erstattungsformular. Wenn die Kosten, deren Erstattung beantragt werden, bereits von einer privaten Versicherung oder einem anderen Kostenträger - auch nur teilweise - übernommen wurden, muss der Antragsteller SaniPro davon in Kenntnis setzen und die Höhe der bereits erhaltenen Rückerstattung in geeigneter Weise belegen. SaniPro berechnet den Erstattungsanspruch des Antragstellers unter Berücksichtigung des von Dritter Stelle erhaltenen Betrags. Der Antragsteller übernimmt die Haftung für Fälle, die zu einer ungerechtfertigten Bereicherung führen können.
Bei der Einkommenssteuererklärung können nur jene Gesundheitsausgaben in Abzug gebracht werden, die der Fonds nicht rückerstattet hat und die daher zu Lasten des Eingeschriebenen geblieben sind.
Zum Beispiel: Erhält der Eingeschriebene eine Rückerstattung von SaniPro in Höhe von 40 € für eine Gesundheitsausgabe in Höhe von 100 €, kann nur noch der Differenzbetrag der Gesundheitsausgabe in Höhe von 60 € steuerlich geltend gemacht werden.
Die folgenden beiden Möglichkeiten sind vorgesehen: